Unsere Mission

Medizin wird in Deutschland auf hohem Niveau angeboten. Die Abläufe im medizinischen Betrieb sind jedoch oft kompliziert, irreführend und nicht immer von bestem medizinischem Wert.

Nicht selten verzweifeln Patienten und Angehörige an den unnötig belastenden Ablaufstrukturen in der Versorgung. Darüber hinaus bleibt vor wichtigen Entscheidungen oft der Wunsch unerfüllt, vertrauenswürdige Absicherung für die zur Wahl stehenden Empfehlungen zu erhalten. Krankheitsverläufe nehmen im Einzelfall aufgrund unangemessener Behandlung nicht den erhofften Trend der Besserung. Dies gilt besonders für Schwerkranke und chronisch Erkrankte, selbst Kinder sind hier nicht ausgenommen.

Die Abläufe bei der Versorgung schwerkranker Patienten im medizinischen Betrieb, einschließlich Krebspatienten, möchten wir auf Grundlage tatsächlicher Erlebnisse effektiver und patientenfreundlicher gestalten. Wir möchten gute Abläufe vorstellen und – wo notwendig – qualitative oder organisatorische Verbesserungen der Abläufe vorschlagen. Im Einzelfall erfährt der Patient Ruhe und Sicherheit, indem er während seiner Behandlung spürbar begleitet wird.

Dem hohen medizinischen Anspruch entsprechend bietet das IZP an, die geplante oder angewandte Medizin auf Qualität zu überprüfen und im Einzelfall sogar den aktuellen Behandlungsverlauf leitliniengerecht, qualitätsorientiert und/oder den individuellen Notwendigkeiten entsprechend mitzusteuern.

ZIELE

Das oberste Ziel des IZP ist einerseits die Überprüfung einer ärztlicherseits empfohlenen Behandlungsnotwendigkeit und andererseits, bei gegebener Indikation, die Absicherung der bestmöglichen Behandlung durch eine unabhängige Zweitmeinung. Dies betrifft sowohl die Organisation der Versorgungsabläufe als auch die medizinische Versorgungsqualität. Das Vorgehen erfolgt nach einem stratifizierten Stufenprogramm, basierend auf individuellem Risiko in der initialen Einzelfallanalyse:

I. Bei Überprüfung eines Krankheitsverlaufs wird eine Fallbewertung unter Berücksichtigung vorhandener Befunde und Empfehlungen vorgenommen. Die bisherige Planung muss etablierten Leitlinien und bestmöglichen Verfahrensabläufen anerkannter medizinischer Qualität standhalten. Bereits in diesem Schritt kann eine unabhängige Zweitmeinung in Form einer fachärztlichen Stellungnahme formuliert werden. Diese beinhaltet einen Kommentar zur Notwendigkeit der Behandlung sowie zur Art der Behandlung.

II. Wird der Fall einvernehmlich weiterverfolgt, so wird den geplanten Therapeuten ein fachärztlicher Transparenzbericht im Sinne einer kollegialen Empfehlung vorgelegt, verbunden mit einem IZP-Award bei gutem bis zufriedenstellendem Ergebnis.

III. Bei kritikwürdigen Beobachtungen erhält der Therapeut einen kollegialen Korrekturvorschlag, wobei Abweichungen vom erwarteten Qualitätsniveau kommentiert werden.

IV. Bei schwerwiegenden, medizinisch nicht nachvollziebaren Abweichungen von der leitlinienkonformen Behandlungsvorgabe oder bei schweren Störungen der Verfahrensabläufe wird eine kooperative fachärztliche Verlaufssteuerung (IZP-Eskort) vorgeschlagen und in Abstimmung mit den Betroffenen einvernehmlich initiiert.

V. Unabhängig von der Zielsetzung der Patientenbegleitung steht das IZP mit seinen Erfahrungen im Rahmen der medizinischen Forschung und der Verfahrensablaufforschung in der Medizin für wissenschaftliche Projektbegleitungen in ausgewählten Fällen zur Verfügung. In allen Schritten agiert das IZP-Institut lediglich beratend, die letztendliche Handlungsverantwortung verbleibt bei den im Behandlungsvertrag festgelegten Therapeuten.